Aufnahme und Vertragliches

Interessenten können telefonisch mit dem Einrichtungsleiter Stefan Paßfeld ein unverbindliches Beratungsgespräch zum Kennenlernen der Einrichtung vereinbaren. Der vereinbarte Termin gibt Ihnen die Möglichkeit, die Einrichtung zu besichtigen, die Inhalte der pädagogischen Arbeit kennenzulernen und offene Fragen zu diskutieren.

Sollte sich nach dem Kennenlernen der Einrichtung der Wunsch einer Aufnahme entwickelt haben, besteht die Notwendigkeit, per Antrag ein Hilfeplanverfahren einzuleiten. Seit dem 01.07.2003 werden leistungsrechtliche Entscheidungen über Hilfen für volljährige Personen in betreuten Wohnformen, die in der Regel erstmals beantragt werden, durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder dem Landschaftsverband Rheinland als überörtlichem Träger der Sozialhilfe erst nach dem Ablauf eines Hilfeplanverfahrens getroffen. Vorbereitend erhobene Daten zum Sachverhalt (Erhebungsbögen) sowie das Hilfeplangespräch in der sog. „Clearingstelle" sind Bestandteile des Hilfeplanverfahrens.

Von der Antragstellung bis zum eigentlichen „Clearinggespräch" stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite.

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